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Für alle Fans und Freunde unserer Mannschaft, die am Sonntag den Weg nach Nordweil auf sich nehmen um unsere Mannschaft zu unterstützen, bitten wir um Beachtung des Hygienekonzepts der SG Nordweil/Wagenstadt!

Hygienekonzept SV Nordweil

Maßnahmen zur Vermeidung einer Ausbreitung des Covid19 Virus

Der Schutz der Gesundheit steht über allem.

Jeder Spieler, der am Training oder Spielbetrieb teilnimmt, muss die aktuelle Fassung des Hygienekonzepts kennen und sich strikt an dieses halten. Die Teilnahme am Training und/oder Spiel ist grundsätzlich freiwillig. Alle Trainingseinheiten und Spiele werden als Freiluftaktivität durchgeführt, da das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch verringert wird.

Schutz- und Hygieneanforderungen

  • • Abstandspflicht (1,5 Meter) für alle Beteiligten auf dem Sportgelände; Ausnahmen sind Personen des gleichen Haushaltes und Beteiligten auf dem Spielfeld;

Hinweis: die allgemeine Kontaktbeschränkung gilt hier nicht, da es sich um Veranstaltungen handelt

  • • Es erfolgt eine Regelung/Steuerung von Personenströmen und Warteschlangen
  • • Es erfolgt regelmäßig eine ausreichende Lüftung von Innenräumen
  • • Es erfolgt regelmäßig Reinigung von Oberflächen und Gegenständen
  • • Handwaschmittel sowie nicht wiederverwendbaren Papierhandtüchern oder anderen gleichwertigen hygienischen Handtrockenvorrichtungen oder Handdesinfektionsmittel werden bereitgehalten

Kontakdatenerfassung

  • • Es erfolgt eine Erhebung folgender Daten von allen Anwesenden (Spieler:innen, Trainer:innen, SR, Zuschauer:innen, an der Organisation Beteiligte): Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und, soweit vorhanden, die Telefonnummer
  • • Die Erhebung erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzes manuell (z.B. Einzelformulare auf Papier, Listen sind nicht datenschutzkonform) oder elektronisch per App
  • • Nehmen ausschließlich vereinseigene Personen teil (z.B. im Training), wird lediglich eine Liste mit den Namen geführt, da die Kontaktdaten der Vereinsverwaltung vorliegen

Zutritts- und Teilnahmeverbot

Der Zutritt zum Sportgelände wird untersagt:

  • • bei Vorliegen einer Infektion oder Anordnung von Quarantäne
  • • bei Symptomen wie Husten, Fieber (ab 38° Celsius), Atemnot, vorliegen;

Hinweis: wenn derartige Symptome bei einer Person des eigenen Haushaltes vorliegen, sollte ebenfalls auf eine Teilnahme verzichtet werden

  • • bei Nicht-Einhaltung der Vorgaben des Hygienekonzepts (z.B. Abstand, Maske, Testung)

Nachweispflicht von Testung, Imfpfung oder Genesung

  • • in den Öffnungsschritten 1-3 ist für den Zutritt (Zuschauer:innen) oder die Teilnahme (Spieler:innen, Trainer:innen, Schiedsrichter:innen etc.) die Vorlage eines Impf- oder Genesungsnachweises oder ein negativer Test erforderlich für alle Personen ab 6 Jahren
  • • gültig sind folgende Test-Bescheinigungen:

o von offiziellen Testzentren (max. 24 Stunden alt)

o von Arbeitgebern oder anderen Dienstleistern (max. 24 Stunden alt)

o von Schulen (max. 60 Stunden alt); Hinweis: Schulen sind zur Bescheinigung einer Testung in der Schule auf Wunsch verpflichet

o über eine vor Ort unter Aufsicht einer geeigneten Person* durchgeführte Laien-Selbsttestung

  • • Nicht gültig sind Bescheinigungen von Eltern, etwa für die Grundschule ausgestellt
  • • Nachweise werden eingesehen aber nicht aufbewahrt
  • • Liegt die 7-Tage-Inzidenz fünf Werktag in Folge unter 35 entfällt die Test- bzw. Nachweispflicht für alle Beteiligten

Zusätzliche Regelungen

  • • Keine körperlichen Begrüßungsrituale (zum Beispiel Händedruck) durchführen.
  • • Mitbringen eigener Getränkeflasche, die zu Hause gefüllt wurde.
  • • Vermeiden von Spucken und von Naseputzen auf dem Feld.
  • • Kein Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln.

Zonierung des Sportgeländes

Das Sportgelände wird in drei Zonen unterteilt und darüber der Zutritt von Personengruppen geregelt.

Zone 1: Spielfeld/Innenraum

  • • In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf. Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsund Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:

o Spieler:innen

o Trainer:innen

o Funktionsteams

o Schiedsrichter:innen

o Sanitäts- und Ordnungsdienst

o Hygienebeauftragte:r

Zone 2: Umkleidebereich (ab Öffnungsstufe 2 erlaubt)

  • • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen

Zutritt:

o Spieler:innen

o Trainer:innen

o Funktionsteams

o Schiedsrichter:innen

o Hygienebeauftragte:r

  • • Sicherheitsabstand muss immer eingehalten werden, es besteht Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (Ausnahme unter der Dusche)

Zone 3: Zuschauerbereich

  • • Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, die frei zugänglich und unter freiem Himmel (Ausnahme Überdachungen) sind.

Zusätzliche Maßnahmen für den Trainingsbetrieb

Zusätzlich zu Allgemeine Vorgaben gilt:

  • • Trainer:innen und Vereinsmitarbeiter:innen informieren die Trainingsgruppen über die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Hygienevorschriften.
  • • Den Anweisungen der Verantwortlichen (Trainer:innen und Vereinsmitarbeiter:innen) zur Nutzung des Sportgeländes ist Folge zu leisten.
  • • Eine rechtzeitige Rückmeldung (spätestens ein Tag vor dem Training), ob man am Training teilnehmen kann, wird gefordert, um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen, zumal die Gruppeneinteilung vorgenommen werden muss.
  • • Die maximale Gruppengrößen gemäß Corona-Verordnung sind zu beachten, 20 Personen in Öffnungsstufe 1, zzgl. Trainer, ab Öffnungsstufe 2 eine Person pro 20 qm Fläche
  • • sofern die Kontaktdaten in der Vereinsverwaltung vorliegen, genügt zur Datenerfassung eine Liste der Anwesenden, die vier Wochen aufbewahrt werden muss

An- und Abreise

  • • Bei der Nutzung von Fahrgemeinschaften ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben. Wenn möglich, wird eine individuelle Anreise (zu Fuß oder Fahrrad) empfohlen.
  • • Die Ankunft am Sportgelände ist so zu planen, dass keine längeren Aufenthaltszeiten entstehen.
  • • Bestenfalls umgezogen auf dem Sportgelände erscheinen

Auf dem Spielfeld

  • • Das Training muss gemäß Corona-Verordnung kontaktarm stattfinden. Ein fußballtypisches Training, mit Trainings- und Spielformen kann durchgeführt werden.
  • • Auf Übungsformen mit längerem engen Kontakt (1-gegen-1, Standard-Situationen) sollte möglichst verzichtet werden.
  • • Bei Unterbrechungen, Anstehen etc. auf den Mindestabstand achten
  • • Sofern mehrere Gruppen gebildet werden, die gleichzeitig trainieren sollen, sind auch hier die Vorgaben der Corona-Verordnung zu beachten. Die Gruppen dürfen sich aber nicht durchmischen und müssen „getrennt“ trainieren.

 

Auf dem Sportgelände

  • • Nutzung und Betreten des Sportgeländes ausschließlich für die eigene Teilnahme am Training
  • • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands möglich.
  • • Die Nutzung von sanitären Kabinen ist erst ab Öffnungsschritt 2 erlaubt.
  • • Mannschaftsbesprechungen sollen falls möglich draußen durchgeführt werden

Zusätzliche Maßnahmen für den Spielbetrieb (Freundschaftsspiele, Pokal, Meisterschaft)

Zusätzlich zu Allgemeine Vorgaben gilt:

Spielansetzungen

  • • Für Freundschaftsspiele sind die Schiedsrichter:innen wie gewohnt anzufordern. Bei mehreren Spielen auf einer Spielstätte ist ausreichend zeitlicher und/oder räumlicher Abstand einzuplanen, damit sich abreisende und anreisende Mannschaften nicht begegnen.

Anreise der Teams und Schiedsrichter:innen

  • • Anreise der Teams und Schiedsrichter:innen mit mehreren Fahrzeugen wird empfohlen. Fahrgemeinschaften sollten soweit möglich minimiert werden. In gemeinsam genutzten Fahrzeugen gelten die gültigen Kontaktbeschränkungen sowie die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken.
  • • Der Aufenthalt in den Kabinen ist auf ein notwendiges Minimum zu beschränken
  • • Mindestabstand von 1,5m muss eingehalten werden;
  • • In den Kabinen (Umkleidebereich) ist das Tragen von medizinischen Masken vorgeschrieben
  • • Mannschaftsansprachen sollten möglichst im Freien, unter Einhaltung des Mindestabstands stattfinden.
  • • Kabinen werden nach jeder Nutzung gründlich (Empfehlung mind. 10 Minuten) gelüftet werden.
  • • Die Kabinen werden regelmäßig gereinigt, bei mehreren Spielen am Tag ggf. auch zwischen den Nutzungen.

Duschen/Sanitärbereich (ab Öffnungsstufe 2)

  • • Abstandsregeln gelten auch in den Duschen.
  • • Die sanitären Anlagen werden regelmäßig gereinigt und gelüftet
  • • Alle zum Spiel anwesenden Spieler:innen und Betreuer:innen sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren. Die Anzahl der Betreuer:innen pro Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.

Einlaufen der Teams

  • • Zeitlich getrenntes Einlaufen bzw. kein gemeinsames Sammeln und Einlaufen.
  • • Kein „Handshake“
  • • Kein gemeinsames Aufstellen der Mannschaften
  • • Keine Einlauf-Kinder
  • • Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Betreuer:innen haben sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.

Ist bei Spielen (z.B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer:innen an der Seitenlinie auf, wobei Heimund Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen sollten.

  • • In allen Fällen ist auf den Mindestabstand zu achten. Ist dies nicht möglich ist, müssen medizinische Masken getragen werden
  • • Auf Abklatschen, In-den-Arm-Nehmen und gemeinsames Jubeln mit Körperkontakt ist zu verzichten.
  • • Rudelbildung o.ä. ist zu unterlassen.

Halbzeit

  • • In den Halbzeit- bzw. Verlängerungspausen verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler:innen, Schiedsrichter:innen und Betreuer:innen im Freien.
  • • Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden (Mindestabstand einhalten).

Nach dem Spiel

  • • Beachtung der zeitversetzten Nutzung der Zuwege zu den Kabinen.

Zuschauer:innen

Zusätzlich zu Allgemeine Vorgaben gilt:

  • • Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen Zuschauerzahlen (erlaubte Anzahl je nach Öffnungsschritt).
  • • Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen (siehe Zonierung).
  • • In allen Innenbereichen (z.B. Toiletten) gilt Maskenpflicht.
  • • Möglichkeiten zum Händewaschen und/oder desinfizieren werden bereitgestellt.
  • • Generell 1,5 m Abstand zwischen Zuschauern – einzige Ausnahme: Personen aus einem gemeinsamen Haushalt.
  • • Zuschauer / Eltern werden bestmöglich über das Hygienekonzept informiert.

Gastronomie

  • • Es erfolgt eine Bewirtung entsprechend der jeweils gültigen Vorgaben der CoronaVO
  • • Es erfolgt eine klare Trennung von Sport- und Gastronomie-Bereich.
  • • Der Thekenbereich ist mittels Plexiglasscheiben von den Zuschauern:innen abgetrennt.

Nordweil den 22.06.2021

 

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